Ein Blog rund um die Sanierung der Brücke der Städtepartnerschaft und Alternativen zum geplanten Neubau einer weiteren, dauerhaften Brücke am Wittichsteg in Rotenburg an der Fulda -
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Sonntag, 8. Juni 2008

Leserbrief „Dauerhafte Wittichbrücke" von Hans-Albert Jäger

Ich habe mit großem Interesse die bisherigen Leserbriefe verfolgt.
Den Argumenten gegen die geplante dauerhafte Wittichbrücke kann ich nur zustimmen.

Unsere Rotenburger Entscheidungsgremien sollten sich jedoch nicht nur mit den Beschwerden und Einwänden fast der gesamten Stadtbevölkerung ( nicht nur Anwohner der Bürgerstrasse )befassen, sondern sich auch einmal mit dem Grundgesetz vertraut machen.


Da heißt es in Artikel 21 Absatz 1 :

„Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit „.

Eine politische Willensbildung findet aber in Rotenburg offenbar nicht statt. Es wird durch den Bürgermeister nach Gutsherrenart regiert. Die Bürgerschaft wird scheinbar von ihm als unmündig angesehen. Sie wird sich gegen die geplante Maßnahme zur Wehr setzen.


Ich verweise ferner auch noch auf das Baugesetzbuch (BauGB) § 1 – Aufgabe, Begriffe und vor allem GRUNDSÄTZE der Bauleitplanung.


Der Gesetzgeber wird sich schon etwas dabei gedacht haben wenn er, in Absatz 5 formuliert:

Die Bauleitpläne sollen eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen, auch in Verantwortung gegenüber künftiger Generationen, miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten.

… oder : sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, auch in Verantwortung für den allgemeinen Klimaschutz, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu E R H A L T E N und zu entwickeln.


Besonders zu berücksichtigen sind nach Absatz 6 unter anderem die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn-und Arbeitsverhältnisse und die Sicherheit der Bevölkerung.


Ferner ist noch der Absatz 3 BauGB zu erwähnen, wonach die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die Ziele und Zwecke der Planung… zu unterrichten ist. Ihr ist Gelegenheit zu Äußerung und Erörterung zu geben.

Auch dies ist nicht geschehen. Die Bevölkerung wurde mit fertigen Plänen vor vollendete Tatsachen gestellt.


Der Bürgermeister wird aufgefordert dazu Stellung zu nehmen.


Hans-Albert Jäger


Bürgerstrasse 26

36199 Rotenburg
Tel. 06623 – 3311

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