Ein Blog rund um die Sanierung der Brücke der Städtepartnerschaft und Alternativen zum geplanten Neubau einer weiteren, dauerhaften Brücke am Wittichsteg in Rotenburg an der Fulda -
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Freitag, 6. Juni 2008

Bürgerbegehren - kleine Arithmetik

Zur besseren Einordnung der bisher über 1000 gesammelten Unterschriften (und dem angestrebten Ziel von etwa 1300 - 1400), die in in kürzester Zeit gegen eine dauerhafte Brücke am Wittichsteg gesammelt wurden, folgende Information:

Quelle: http://www.meinepolitik.de/merkbuer.htm
bzw.
§ 8b Bürgerbegehren und Bürgerentscheid der Hessischen Gemeindeordnung (HGO)

9.1. Das Zustimmungsquorum beim Bürgerentscheid
Dieses Erfordernis beim Bürgerentscheid besagt, daß ein Bürgerentscheid dann erfolgreich ist, wenn zwei Bedingungen erfüllt werden:

1. Eine Mehrheit der Abstimmenden entscheidet im Sinne des Begehrens
2. Mindestens 25 Prozent der Stimmberechtigten entscheiden im Sinne des Begehrens.

Beispiel (angepasst für Rotenburg): Bei ca. 11.210 Wahlberechtigten* müssen für das Begehren
(1.) die Mehrheit der Abstimmenden (> 50 %) und
(2.) mindestens 2.803 Stimmen (25 % der Stimmberechtigten) stimmen

*Anzahl Wahlberechtigter Gemeindewahl 2006 -> 11.210
Quelle: http://www.hsl.de/subweb/k2006/TG632018.htm

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