Quelle: http://www.meinepolitik.de/merkbuer.htm
bzw. § 8b Bürgerbegehren und Bürgerentscheid der Hessischen Gemeindeordnung (HGO)
9.1. Das Zustimmungsquorum beim Bürgerentscheid
Dieses Erfordernis beim Bürgerentscheid besagt, daß ein Bürgerentscheid dann erfolgreich ist, wenn zwei Bedingungen erfüllt werden:
1. Eine Mehrheit der Abstimmenden entscheidet im Sinne des Begehrens
2. Mindestens 25 Prozent der Stimmberechtigten entscheiden im Sinne des Begehrens.
(1.) die Mehrheit der Abstimmenden (> 50 %) und
(2.) mindestens 2.803 Stimmen (25 % der Stimmberechtigten) stimmen
*Anzahl Wahlberechtigter Gemeindewahl 2006 -> 11.210
Quelle: http://www.hsl.de/subweb/k2006/TG632018.htm
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